Was Sie hier finden:
Was
1 Rentenantritt
Vom Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand - mit dem Dokument Rentenantrittsverfahren möchten wir Angestellten, die kurz vor ihrem Ruhestand stehen, wichtige Informationen und Hinweise mit auf den Weg geben, um den Rentenantritt so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Für den ordnungsgemäßen Umgang mit der betrieblichen IT und die dabei verwendeten personenbezogenen Daten gelten verbindliche IT-Richtlinien im Unternehmen. Diese können Sie nachfolgend abrufen und einsehen.
Auch die Verfahrensanweisungen zum Einsatz mobiler IT-Endgeräte und zu den Nutzungsbestimmungen unserer Online IT-Anwendungen finden Sie hier aufgeführt.
Mit dem STEWI Portal des Kultusministeriums Baden-Württemberg können verbeamtete Lehrkräfte personelle Veränderungen online beantragen.
Eine einmalige Registrierung mit E-Mail-Adresse und Kennwort ist erforderlich. Die Anmeldung erfolgt mit der Personalnummer des LBV, Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum. Entscheidungsrelevante
Anlagen können eingescannt und hochgeladen werden. Papieranlagen sind - sofern unbedingt erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks über die Konrad-Biesalski-Schule oder
Andreas-Fröhlich-Schule vorzulegen.
Derzeit ist die Nutzung auf Beurlaubung und Ruhestand begrenzt. Änderungen und Ausnahmen werden bekanntgegeben!
Die Bewerbung für die dreijährige Fachlehrerausbildung ist jährlich vom 01.08. bis 01.11. möglich. Informationen zur Ausbildung, den Bewerbungsunterlagen und den Zugang zum Online-Antrag finden
Sie hier.
Bitte teilen Sie uns erfolgte Bewerbungen unverzüglich mit!
Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Für die schulhalbjährliche Abrechnung der gefahrenen Kilometer mit einem Privatwagen oder Dienstwagen im Rahmen Ihrer mobilen Tätigkeit als Lehrkraft an externen Einsatzstellen, können Sie sich nachfolgende Excel-Abrechnungsdatei als Vorlagedokument herunterladen. Zur Abrechnung werden Sie gesondert per E-Mail aufgefordert.
Excel Abrechnungsformular (01/2024)
Bitte beachten Sie, dass ohne die Abrechnung keine Erstattung von privat-Kilometern über die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen kann.
Wenn Sie als verbeamtete Lehrkraft während der Elternzeit nicht arbeiten oder in Teilzeit während der Elternzeit keine Tätigkeit mit mehr als bzw. der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausüben, können Sie einen Antrag auf Beitragserstattung zur Kranken- und Pflegeversicherung abschließen.
Antragsformular Beitragserstattung KV während Elternzeit für Beamtinnen
Die Erstattung beträgt monatlich 42 € und wird nach Abgabe des nachfolgenden Antrages ausbezahlt.
Der Antrag ist über die Personalabteilung der RSW-OWH gGmbH einzureichen.
Der Vordruck selbst wird vom LBV Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Für die Kalkulation und die Abrechnung einer Klassenfahrt (bzw. Schullandheimaufenthaltes), haben wir hier die erforderlichen Unterlagen zusammen- gestellt.
Klassenfahrt Kalkulationsdatei
Bitte stimmen Sie sich vor der Beantragung über die Nachweisführung und Abwicklung mit der Schulleitung ab.
1 Durchgangsärzte - Onlinesuche
Wer am Arbeitsplatz einen Unfall erleidet oder sich verletzt hat - muss im Falle einer notwendigen ärztlichen Behandlung bzw. Untersuchung einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dafür steht Ihnen hier die immer aktuelle Onlinesuche als Link zur Verfügung.
Für Lehrkräfte stehen gesonderte Formulare zur Beantragung von Ermäßigungsstunden zur Verfügung:
Antrag Ermäßigung aufgrund Alter
Antrag Ermäßigung aufgrund Schwerbehinderung
Diese Anträge können bei der jeweiligen Schul-/ Schulkindergartenleitung bzw. der Personal-verwaltung eingereicht werden. Die Anspruchs-voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Besteht der Wunsch den Beschäftigungsumfang zu erhöhen oder zu reduzieren ist hierfür ein Antrag zu stellen.
Der Antrag ist bei ihrer Betriebs-/Bereichsleitung einzureichen. Eine Vorlaufszeit von 4-6 Wochen ist einzuplanen.
Für den Dienstreiseantrag steht ein doppelseitiges Antragsformular zur Verfügung, das für Reisen mit Privatfahrzeug, Bus/Bahn oder Dienstfahrzeug verwendet werden kann. An Standorten sind bereits gedruckte Formulare verfügbar.
Die Verfahrensanweisung regelt die Antragsstellung, Genehmigung und Kostenerstattung von Dienstreisen.
An der Konrad-Biesalski-Schule bieten wir zahlreiche interne Fortbildungen für unsere Beschäftigten an. Nachfolgend finden Sie den Link zu unserem internen Fortbildungsangebot.
Lehrkräfte können sich über den folgenden Link für amtliche Fortbildungen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) anmelden:
Eine einmalige Registrierung (Externer Link) ist erforderlich. Nach der digitalen Anmeldung erfolgt die Antragsbearbeitung durch die jeweilige Schulleitung (AFS, KBS) und die Antragsbewilligung durch das ZSL.
Nach Erhalt einer Zulassung zu einer amtlichen Fortbildung benötigen wir Ihre Rückmeldung.
Hierzu steht das folgende Formular zur Verfügung:
Weitere Antragsformulare:
Regionale-amtliche Fortbildungen des Landes Baden-Württemberg
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung stellt auf seiner Internetseite zahlreiche Vordrucke zur Verfügung. Nicht alle Vordrucke sind im Privatschuldienst für Sie relevant.
Alle Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie hier.
Beihilfeanträge sind bei verbeamteten Lehrkräften im Privatschuldienst immer über die Verwaltung abzugeben und niemals direkt beim LBV.
Es können nur personalisierte Vordrucke mit QR Code (Formular LBV 301 - 01/21) verarbeitet werden.
Diese können auf den Serviceseiten des LBV erstellt und ausgedruckt werden.
Rezepte, Verordnungen und Rechnungen gehören immer als Anlage in einen separaten, verschlossenen Umschlag!
ACHTUNG: Die folgenden Vordrucke sind bei erst-maliger Beihilfe-Antragstellung und/oder bei Änderungen in den persönlichen Verhältnissen im Original vorzulegen.
Anlage zum Antrag auf Beilhilfe
Das Antragsformular ist von BeamtInnen auszufüllen, die eine private Riester-Rente abschließen oder abgeschlossen haben.
Es kann online ausgefüllt und muss ausgedruckt und unterschrieben dem Arbeitgeber (RWS-OWH gGmbH) über die Personalabteilung rechtzeitig nach Vertragsabschluss vorzulegen. Andernfalls
können keine Zulagendaten übermittelt werden.