Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach §95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe – Das neue SV-Meldeportal – zur Verfügung.
Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe unterstützt den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Selbständigen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger durch eine gesicherte Kommunikation. Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und ist kein Ersatz für ein umfassendes Entgeltabrechnungsprogramm.
Mit dem operativen Betrieb und der Programmierung der Ausfüllhilfe wurde die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt.
Anwendungssupport
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Ron Geyer
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