Corona-Schutzimpfung - Aufklärung in einem Video der Quarks-Redaktion des WDR
Was würdet Sie tun? Vertrauen Sie dem Impfstoff?
Würden Sie euch impfen lassen?
Eigentlich ist es ja genial: Nur 11 Monate nachdem das Virus entschlüsselt wurde, gibt es einen Impfstoff. Aber die Euphorie über den Impfstoff gegen Corona bleibt bei vielen noch aus. Denn irgendwie klingt das alles nicht sehr vertrauenserweckend: Im Rekordtempo wurde der Impfstoff zugelassen, ganz neue Impftechnik mit genetischem Virusmaterial (mRNA) in unseren Zellen – das macht ein komisches Gefühl. Wenn man sich die Fakten um den Impfstoff wirklich mal anschaut und sich ansieht wo die Risiken des Impfstoffs liegen, dann hat man einen viel klareren Blick – und kann, ganz für sich, eine viel bessere Entscheidung treffen.
Kapitel des Impfstoff Videos:
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Wichtig für BeamtInnen
Neue Beihilfeformulare ab Januar 2021
Der neue Antragsvordruck LBV 301 berücksichtigt die Änderung des § 78 Landesbeamtengesetzes hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen und Ehegatten, ...
Darüber hinaus entfällt zukünftig die Einzelaufstellung der von den Beschäftigten geltend gemachten Aufwendungen im Antrag selbst.
Der aktuelle Antragsvordruck muss unbedingt über folgenden Link erstellt und ausgedruckt werden. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass zur Beantragung von Beihilfe im Feld "Personalnummer" stets die Bearbeitungsnummer die mit der Ziffer "8" beginnt, zu verwenden ist.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur noch der neue Beihilfeantragsvordruck LBV 301 (Stand 01/21) mit QR-Code gültig ist. Andere Vordrucke sind ungültig und werden vom LBV nicht mehr berücksichtigt.
Masernschutzgesetz
seit 01.03.2020
wirksam!
Vor der Aufnahme einer Tätigkeit in allen unseren Einrichtungen ist seit dem 01.03.2020 der Nachweis über den Masern-Impfstatus verbindlich. Entsprechend kommt bei Einstellungsvorgängen ein gesondertes Formular für die Erbringung des Nachweises zum Einsatzes, welches vor der Aufnahme der Beschäftigung in der Personalverwaltung vorliegen muss.
Für Bestandsbeschäftigte zum 01.03.2020 gilt eine Übergangsfrist bis 31.07.2021. Wir werden voraussichtlich im Frühjahr 2021 die geordnete Überprüfung der Bestandsbeschäftigten vornehmen. Auch hierbei kommt das entsprechende Formular zum Einsatz.
SBBZ, Internat und Schulkindergärten mit dem Fsp. körperliche und motorische Entwicklung bleiben als einziger Schultyp
geöffnet
Geöffnet werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen sowie die Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen.
Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb.
Für alle Beschäftigten stellen wir bei Bedarf ein Formular zur Verfügung, welches die Erfordernis für eine Notbetreuung der eigenen Kinder bestätigt.
Bekanntmachungen zur Ausschreibung für den Schulneubau Crailsheim
Neue Kommunikations-plattform am Start
Für alle Beschäftigten und zukünftig auch Eltern unserer Einrichtungen und Einrichtungsteile, haben wir in den vergangenen Wochen die schul.cloud Lösung an den Start gebracht.
Die Bereitstellung erfolgt in Kooperation mit der heinekingmedia GmbH.
Mit den verschiedenen Apps haben Sie Ihre schul.cloud® immer dabei – Am Schul-PC mit der Desktop-Anwendung, zuhause via Web und unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet.
Tonis-Laden-Cafe
verkauft Second-Hand-Artikel jetzt auch online bei Ebay-Kleinanzeigen
Unser Inklusionsbetrieb betreibt seit vielen Jahren in Ellwangen offline ein Second-Hand-Ladencafe. Jetzt kann man auch online nach Produkten stöbern und so vielleicht das ein oder andere Schnäppchen finden.
Werfen Sie gleich einen Blick auf die Anzeigen unter Ebay-Kleinanzeigen (Externer Link zum Anbieter)
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