News

High-Speed Internetanbindung an der
Konrad-Biesalski-Schule

 

 

Seit dem 25. Mai 2023 ist das schnelle Internet auf dem Schulcampus, also in den Klassenzimmern, Internatshäusern und Büros angekommen. Mit einer neuen 1000 Mbit/s Hochgeschwindigkeits-Glasfaserleitung der NetCom BW hat damit die Breitbandnutzung ein neues Level erreicht. 

 

Das schnelle Internet wird sich bei allen Anwendungen bemerkbar machen und insbesondere die Nutzung (Streaming aus dem Netz, mobiler Einsatz von IPads, Zugriff auf Clouddienste) stabiler gestalten. Für die Anwender ist die Nutzung der IT Infrastruktur somit noch komfortabler und fühlt sich jetzt auch richtig schnell an. 


Der neue MUTmacher ist da :) 

Die neunte Ausgabe des MUTmachers - der  Unternehmenszeitschrift der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH - ist erschienen. Wie immer mit vielen spannenden Themen, der Geschichte zu 10 Jahren RSW-OWH und Hinweisen zu bevorstehenden Veranstaltungen. Viel Spaß beim Lesen!

 

Dieses Mal kann der MUTmacher auch digital über folgenden Link durchstöbert werden: https://issuu.com/rehasuedwestowh/docs/mutmacher_mai_2023


Die Zeitschrift kann gerne auch an interessierte Partner und Partnerinnen weitergegeben und in allen Einrichtungsteilen im Sinne der Öffentlichkeits-arbeit ausgelegt bzw. verwendet werden.

 

Sie haben bisher keine Print-Ausgabe erhalten?
Dann melden Sie sich bei uns! Wir haben bestimmt noch eine.



Tarifergebnis für angestellte Beschäftigte im TVöD-Bund

3000 € Inflationsprämie, 200 € Sockelbetrag und 5,5% mehr Gehalt

 

Die Details der Tarifeinigung sehen folgendermaßen aus:

  1. Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 01.01.2023 bis 31.12.2024 (24 Monate)
  2. Entgelterhöhung:
    • 01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
    • 01.03.2024: +200 €, anschließend +5,5%; insgesamt mindestens 340 €
  3. steuerfreie Einmalzahlung ("Inflationsausgleichsgeld"):
    insgesamt 3000 € verteilt auf 9 Monate:
    • 01.06.2023: 1240 €
    • jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 220 €
  4. keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit
  5. Auszubildende:
    • 01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
    • 01.03.2024: +150 €
    • Inflationsausgleichsgeld: insgesamt 1500 € verteilt auf 9 Monate:
      • 01.06.2023: 620 €
      • jeden Monat von Juli 2023 bis Februar 2024: 110 €

Für die Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH bedeutet diese Tarifeinigung eine deutliche Mehraufwendung bei den Personalkosten, die nur über einen Ausgleich der Entgelte / Kostensätze refinanziert werden kann, um die betriebswirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen abzufangen. Für die Beschäftigten ist der Anstieg bei den Gehältern aber ein wichtiges Signal, auch was die monetäre Anerkennung Ihrer Arbeit anbelangt. Der Anstieg wirkt bei den unteren Entgeltgruppen überdurchschnittlich stärker. 


Inklusiver Schulneubau der Konrad-Biesalski-Schule in Crailsheim erhält Auszeichnung für beispielhafte Baukultur im Bereich Miteinander Lernen

 

Im Rahmen der regionalen Baukulturinitiative Hohenlohe-Tauberfranken hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Stuttgart, 44 beispielhafte Projekte aus dem Hohelohekreis, dem Main-Tauber-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall ausgezeichnet.

 

Bei der feierlichen Auszeichnungsveranstaltung in Pfedelbach bei Öhringen (Hohenlohekreis) überreichten Ministerin Razavi und AKBW-Präsident Müller gemeinsam die Urkunden und Plaketten. Vorgestellt wurden auch eine Dokumentation sowie eine Wanderausstellung zur Baukulturinitiative Hohenlohe-Tauberfranken. 

 

Begründung der Jury für die Auszeichnung des Inklusiven Schulneubau in Crailsheim:

Das modellhafte Bildungshaus des Planungsbüros Helmle Architekten, steht symbolisch neben dem Schulbestand und verdeutlicht das Konzept: die Kooperation und Inklusion zweier unterschiedlicher Schulen. Dies wird durch die räumlich verbundenen und offenen Räume, aber auch die Materialwahl und Farbgebung deutlich, die sich durch das gesamte Gebäude zieht. Die Nutzbarkeit ist bis nach außen hin sichtbar und trägt die Idee des Zusammenlernens über die Schulgrenzen hinaus. Der Schulbau gibt an seinem Standort einen wichtigen Impuls sowohl für die Menschen als auch für die Architektur und ist somit ein wichtiger Baustein unserer Baukultur.

 


Neues Verfahren zur Anmeldung an amtlichen Fortbildungen für Lehrkräfte an Schulen und Schulkindergärten

 

Lehrkräften an Schulen und Schulkindergärten steht ab sofort auch das
Online-Anmeldesystem LFB-Online des ZSL zur Verfügung.   

 

Das Verfahren erfordert eine einmalige Registrierung für die Lehrer:innen (Privatschullehrkräfte) und sieht nach der digitalen Anmeldung zu einer amtlichen Fortbildung auch die digitale Antragsbearbeitung (Stellungnahme) durch die jeweilige Schulleitung (AFS, KBS) als Work-Flow vor.   

 

Nach Erhalt einer Anmeldebestätigung ist wie zuvor zwingend die Personaldienststelle vor Ort zu informieren. Hierfür wird von uns zukünftig ebenfalls eine Online-Formular verwendet.

 

Alle Informationen zum Thema sind wie gewohnt hier im Serviceportal unter Personalservice --> Servicelinks --> Fortbildungen verfügbar. 


Änderungen im Beihilferecht sowie Einführung einer Pauschalen Beihilfe ab 01.01.2023

(Relevanz nur für BeamtInnen)

 

Ab 1. Januar 2023 ändern sich die persönlichen Beihilfebemessungssätze von beihilfeberechtigten Personen, welche nach dem 31. Dezember 2012 neu eingestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2023 gelten für alle beihilfeberechtigten Personen sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen die Beihilfebemessungssätze, welche bis zum 31. Dezember 2012 gegolten haben. Die Beihilfebemessungssätze sind nicht mehr vom Zeitpunkt der Ernennung/einer am Stichtag (31. Dezember 2012) bestehenden Beihilfeberechtigung abhängig.

 

Beihilfeberechtigte Personen = 50 Prozent

Beihilfeberechtigte Personen mit zwei oder mehr Kindern = 70 Prozent

 

Was ist zu tun?

Sofern Sie von dem bisherigen reduzierten Beihilfebemessungssatz betroffen sind, weil Sie nach dem 31. Dezember 2012 in ein Beamtenverhältnis ernannt wurden, sollten Sie unbedingt zeitnah mit Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen Kontakt aufnehmen und um Überprüfung Ihres Krankenversicherungs-schutzes hinsichtlich dieser Rechtsänderung bitten.

 

Alle weiteren Informationen im Detail können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden. 

 

Einführung einer Option zur Pauschalen Beihilfe - Was ist das?:

Im Rahmen der aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe nach § 78 LBG beantragen derzeit privat versicherte beihilfeberechtigte Personen die Erstattung der von ihnen verauslagten Rechnungsbeträge sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Sie erhalten keinen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung, sondern eine nach den tatsächlich entstandenen Aufwendungen ermittelte Beihilfezahlung.

 

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe. Vom Dienstherrn wird dann ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 %!!), nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt. Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnungen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden. 

 

Der Antrag auf pauschale Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten zu stellen.

Die Frist beginnt für die am 1. Januar 2023 vorhandenen beihilfeberechtigten Personen am 1. Januar 2023.

 

Alle weiteren Informationen im Detail können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden. 

 

Download
Informationen zu den Änderungen im Beihilferecht
Information über Änderungen im Beihilfer
Adobe Acrobat Dokument 46.3 KB
Download
Informationen über die Pauschale Beihilfe
Information über die Pauschale Beihilfe.
Adobe Acrobat Dokument 45.9 KB

Maskenpflicht in PKW Verbandskästen ab 01.02.2023

 

Das Mitführen von zwei Masken in den PKW Verbandskästen wird im kommenden Jahr Pflicht. Bei einer Kontrolle kann es zu Bußgeldern kommen, wenn gegen die gesetzliche Vorgabe verstoßen wird.  

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob man dem Erste-Hilfe-Kasten zwei medizinische Masken oder FFP2-Masken hinzufügt. Es empfiehlt sich jedoch, sich für zwei FFP2-Masken zu entscheiden, da diese für einen selbst den größten Schutz bieten sollen.     

 

Wenn Sie ab Februar 2023 beispielsweise privat einen neuen Verbandskasten kaufen, achten Sie darauf, dass er der neuen DIN-Norm 13164:2022 entspricht – hier sind dann auch gleich 2 Masken integriert!

 


Anpassung Wegstreckenentschädigung für notwendige Dienstfahrten mit dem Privat-PKW  wird bis  30.06.2023 verlängert!

 

Aufgrund der hohen Treibstoffkosten wird die Wegstreckenentschädigung für dienstlich notwendige Fahrten mit dem privaten PKW bis zum 31.07.2023 von 0,30 Cent/km auf 0,35 Cent/km angehoben. Das entsprechende Abrechnungsformular F-P-13-003 Dienstreiseantrag wurde aktualisiert und im Bereich Personalservice > Servicelinks > Dienstreisen zur Verwendung abgelegt. 

 

Für die Abrechnung des neuen Kilometersatzes ist die Verwendung des aktuellen Formular erforderlich. 


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) ab 2023

(Relevanz nur für gesetzliche Krankenversicherte)

 

Ab dem 01.01.2023 müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer im Krankheitsfall beim Arbeitgeber keinen "gelben Schein" (AU-Bescheinigung) mehr abgeben. Der Arbeitgeber holt sich die Daten über Krankheitszeiten dann in einem elektronischen Verfahren bei den Krankenkassen. Die sogenannte eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Auch bei Erkrankung eines Kindes sowie bei Wiedereingliederungen bedarf es weiterhin einer ärztlichen Bescheinigung, die dann beim Arbeitgeber abgegeben werden muss!

 

Meldepflicht des Arbeitnehmers: 

Es besteht unverändert eine Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgfG.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber bzw. der zur Entgegennahme solcher Erklärungen zuständigen Stelle (Personalabteilung) die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis spätestens 8 Uhr mitteilen. Die Fortsetzung einer Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls immer wieder unmittelbar zu melden. Die Verfahrensanweisung Krankmeldung VA-P-13-001 hat unverändert Gültigkeit.  

 

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind auch unverändert verpflichtet, bei einer länger als drei Kalendertage andauernden Arbeitsunfähigkeit das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen zu lassen. 

 

Auf Wunsch der Arbeitnehmer ist es auch weiterhin möglich, sich vom Arzt einen Papierausdruck über die Arbeitsunfähigkeit für den eigenen Gebrauch (als Nachweis) aushändigen zu lassen. Wir empfehlen dringend, davon Gebrauch zu machen, auch um bei Unstimmigkeiten einen Beleg zu haben. 

Download
Umsetzung eAU - Information Beschäftigte
eAU-Info an Mitarbeitende 04-2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 293.3 KB

QM-Portal zum Schuljahresbeginn für alle M365 NutzerInnen freigeschaltet

 

Ab sofort stehen alle unternehmensweit relevanten und bereits freigegebenen QM Dokumente (Formulare, Informationspapiere, Verfahrens- bzw. Prozessbeschreibungen, ...) strukturiert und übersichtlich im QM Portal zur Verfügung.

 

Damit stellt das QM Portal den zentralen Zugriff auf die betrieblichen QM Dokumente dar.             

--> Link zum QM Portal

 

Der Service befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt. 


#We stand with Ukraine

RSW-OWH gGmbH startet Spendenhilfsprojekt für "Dzherelo" - einer ukrainischen Einrichtung der Behindertenhilfe in Lviv/Lemberg

 

Seit dem 24. Februar herrscht in der Ukraine Krieg und seither ist für die Kinder aus dem Dzherelo Children’s Rehabilitation Centre in Lviv nichts mehr wie vorher. Sie spüren die unmittelbare Auswirkungen des Krieges in ihrem familiären Umfeld und in ihrem schulischen Alltag. Sie erleben große Ängste, sind oft traumatisiert, wissen nicht wie es weitergeht. Vor allem  können sie nicht mehr unbeschwert lernen, spielen, streiten oder gemeinsam feiern.

 

Mit einer MUTmacher Sonderausgabe starten wir nun ein breit angelegtes Spendenprojekt.

 

Mit dem Spendenprojekt sollen über unser Netzwerk und die Öffentlichkeit vor Ort dringend benötigte Finanzmittel organisiert werden.  

 

Spendenkonto

DE20 7659 1000 0100 7050 12

bei der VR Bank Feuchtwangen-Dinkelsbühl

 

Interessierte können sich dem Spendenprojekt auch direkt anschließen und das Anliegen über die eigenen Kommunikationswege weitertragen.


Die MUTmacher Sonderausgabe wird u. a. an alle Mitarbeitenden und Eltern verteilt. Darin sind die weiteren Informationen um Projekt übersichtlich zusammengetragen. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung und halten Sie auf unseren Kommunikationskanälen über den weiteren Projektverlauf informiert.