Arbeitsunfähigkeit, Krankmeldung und Arztbesuch während Dienstzeit

 

Die bisherigen Verfahrensanweisungen zur Krank- und Gesundmeldung sowie Arztbesuch bei Arbeitsfähigkeit wurde durch den neuen Qualitätsprozess QP_2.2.1 Arbeitsunfähigkeit, Krankmeldung, Arztbesuch ersetzt und steht im QM-Portal unter Mitarbeiterbezogene Prozesse/Personaleinsatzplanung zur Verfügung. Zu beachten sind auch die dem Prozess zugehörigen mitgeltenden Dokumente. 

 

Achtung: Elektrogeräteüberprüfung in den Herbstferien an allen Standorten der Konrad-Biesalski-Schule!

Anpassung Wegstreckenentschädigung für notwendige Dienstfahrten mit dem Privat-PKW  wird bis 31.12.2023 verlängert!

 

Aufgrund der hohen Treibstoffkosten wird die Wegstreckenentschädigung für dienstlich notwendige Fahrten mit dem privaten PKW bis zum 31.12.2023 von 0,30 Cent/km auf 0,35 Cent/km angehoben. Das entsprechende Abrechnungsformular QF_2.7-01 Dienstreiseantrag wurde aktualisiert und im Bereich Personalservice > Servicelinks > Dienstreisen zur Verwendung abgelegt. 

 

Bitte beachten Sie auch hierzu auch den Prozess QP_2.7 Dienstreise

 

Für die Abrechnung des neuen Kilometersatzes ist die Verwendung des aktuellen Formular erforderlich. 

High-Speed Internetanbindung an der
Konrad-Biesalski-Schule

 

 

Seit dem 25. Mai 2023 ist das schnelle Internet auf dem Schulcampus, also in den Klassenzimmern, Internatshäusern und Büros angekommen. Mit einer neuen 1000 Mbit/s Hochgeschwindigkeits-Glasfaserleitung der NetCom BW hat damit die Breitbandnutzung ein neues Level erreicht. 

 

Das schnelle Internet wird sich bei allen Anwendungen bemerkbar machen und insbesondere die Nutzung (Streaming aus dem Netz, mobiler Einsatz von IPads, Zugriff auf Clouddienste) stabiler gestalten. Für die Anwender ist die Nutzung der IT Infrastruktur somit noch komfortabler und fühlt sich jetzt auch richtig schnell an. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) ab 2023

(Relevanz nur für gesetzliche Krankenversicherte)

 

Ab dem 01.01.2023 müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer im Krankheitsfall beim Arbeitgeber keinen "gelben Schein" (AU-Bescheinigung) mehr abgeben. Der Arbeitgeber holt sich die Daten über Krankheitszeiten dann in einem elektronischen Verfahren bei den Krankenkassen. Die sogenannte eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Auch bei Erkrankung eines Kindes sowie bei Wiedereingliederungen bedarf es weiterhin einer ärztlichen Bescheinigung, die dann beim Arbeitgeber abgegeben werden muss!

 

Meldepflicht des Arbeitnehmers: 

Es besteht unverändert eine Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgfG.
Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber bzw. der zur Entgegennahme solcher Erklärungen zuständigen Stelle (Personalabteilung) die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis spätestens 8 Uhr mitteilen. Die Fortsetzung einer Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls immer wieder unmittelbar zu melden. Die Verfahrensanweisung Krankmeldung VA-P-13-001 hat unverändert Gültigkeit.  

 

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind auch unverändert verpflichtet, bei einer länger als drei Kalendertage andauernden Arbeitsunfähigkeit das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen zu lassen. 

 

Auf Wunsch der Arbeitnehmer ist es auch weiterhin möglich, sich vom Arzt einen Papierausdruck über die Arbeitsunfähigkeit für den eigenen Gebrauch (als Nachweis) aushändigen zu lassen. Wir empfehlen dringend, davon Gebrauch zu machen, auch um bei Unstimmigkeiten einen Beleg zu haben. 

Download
Umsetzung eAU - Information Beschäftigte
eAU-Info an Mitarbeitende 04-2023.pdf
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Änderungen im Beihilferecht sowie Einführung einer Pauschalen Beihilfe ab 01.01.2023

(Relevanz nur für BeamtInnen)

 

Ab 1. Januar 2023 ändern sich die persönlichen Beihilfebemessungssätze von beihilfeberechtigten Personen, welche nach dem 31. Dezember 2012 neu eingestellt wurden. Ab dem 1. Januar 2023 gelten für alle beihilfeberechtigten Personen sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen die Beihilfebemessungssätze, welche bis zum 31. Dezember 2012 gegolten haben. Die Beihilfebemessungssätze sind nicht mehr vom Zeitpunkt der Ernennung/einer am Stichtag (31. Dezember 2012) bestehenden Beihilfeberechtigung abhängig.

 

Beihilfeberechtigte Personen = 50 Prozent

Beihilfeberechtigte Personen mit zwei oder mehr Kindern = 70 Prozent

 

Was ist zu tun?

Sofern Sie von dem bisherigen reduzierten Beihilfebemessungssatz betroffen sind, weil Sie nach dem 31. Dezember 2012 in ein Beamtenverhältnis ernannt wurden, sollten Sie unbedingt zeitnah mit Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen Kontakt aufnehmen und um Überprüfung Ihres Krankenversicherungs-schutzes hinsichtlich dieser Rechtsänderung bitten.

 

Alle weiteren Informationen im Detail können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden. 

 

Einführung einer Option zur Pauschalen Beihilfe - Was ist das?:

Im Rahmen der aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe nach § 78 LBG beantragen derzeit privat versicherte beihilfeberechtigte Personen die Erstattung der von ihnen verauslagten Rechnungsbeträge sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Sie erhalten keinen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung, sondern eine nach den tatsächlich entstandenen Aufwendungen ermittelte Beihilfezahlung.

 

Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur aufwendungsbezogenen und ergänzenden Beihilfe. Vom Dienstherrn wird dann ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 %!!), nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt. Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnungen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden. 

 

Der Antrag auf pauschale Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten zu stellen.

Die Frist beginnt für die am 1. Januar 2023 vorhandenen beihilfeberechtigten Personen am 1. Januar 2023.

 

Alle weiteren Informationen im Detail können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden. 

 

Download
Informationen über die Pauschale Beihilfe
Information über die Pauschale Beihilfe.
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QM-Portal zum Schuljahresbeginn für alle M365 NutzerInnen freigeschaltet

 

Ab sofort stehen alle unternehmensweit relevanten und bereits freigegebenen QM Dokumente (Formulare, Informationspapiere, Verfahrens- bzw. Prozessbeschreibungen, ...) strukturiert und übersichtlich im QM Portal zur Verfügung.

 

Damit stellt das QM Portal den zentralen Zugriff auf die betrieblichen QM Dokumente dar.             

--> Link zum QM Portal

 

Der Service befindet sich im Aufbau und wird kontinuierlich weiterentwickelt. 

Maskenpflicht in PKW Verbandskästen ab 01.02.2023

 

Das Mitführen von zwei Masken in den PKW Verbandskästen wird im kommenden Jahr Pflicht. Bei einer Kontrolle kann es zu Bußgeldern kommen, wenn gegen die gesetzliche Vorgabe verstoßen wird.  

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob man dem Erste-Hilfe-Kasten zwei medizinische Masken oder FFP2-Masken hinzufügt. Es empfiehlt sich jedoch, sich für zwei FFP2-Masken zu entscheiden, da diese für einen selbst den größten Schutz bieten sollen.     

 

Wenn Sie ab Februar 2023 beispielsweise privat einen neuen Verbandskasten kaufen, achten Sie darauf, dass er der neuen DIN-Norm 13164:2022 entspricht – hier sind dann auch gleich 2 Masken integriert!

 

Inklusiver Schulneubau der Konrad-Biesalski-Schule in Crailsheim erhält Auszeichnung für beispielhafte Baukultur im Bereich Miteinander Lernen

 

Im Rahmen der regionalen Baukulturinitiative Hohenlohe-Tauberfranken hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Stuttgart, 44 beispielhafte Projekte aus dem Hohelohekreis, dem Main-Tauber-Kreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall ausgezeichnet.

 

Bei der feierlichen Auszeichnungsveranstaltung in Pfedelbach bei Öhringen (Hohenlohekreis) überreichten Ministerin Razavi und AKBW-Präsident Müller gemeinsam die Urkunden und Plaketten. Vorgestellt wurden auch eine Dokumentation sowie eine Wanderausstellung zur Baukulturinitiative Hohenlohe-Tauberfranken. 

 

Begründung der Jury für die Auszeichnung des Inklusiven Schulneubau in Crailsheim:

Das modellhafte Bildungshaus des Planungsbüros Helmle Architekten, steht symbolisch neben dem Schulbestand und verdeutlicht das Konzept: die Kooperation und Inklusion zweier unterschiedlicher Schulen. Dies wird durch die räumlich verbundenen und offenen Räume, aber auch die Materialwahl und Farbgebung deutlich, die sich durch das gesamte Gebäude zieht. Die Nutzbarkeit ist bis nach außen hin sichtbar und trägt die Idee des Zusammenlernens über die Schulgrenzen hinaus. Der Schulbau gibt an seinem Standort einen wichtigen Impuls sowohl für die Menschen als auch für die Architektur und ist somit ein wichtiger Baustein unserer Baukultur.

 

#We stand with Ukraine

Weihnachtsgrüße aus Dzherelo - Weitere Spende nach Benefiz-Weihnachtskonzert i. H. von 1.250 € überwiesen 

 

DZHERELO

Children’s Rehabilitation Centre

pr. Chervonoi Kalyny 86 A, 79012 Lviv, Ukraine

tel. +38 032 227 36 01

email: dzherelocentre@gmail.com

 

www.dzherelocentre.org.ua

 

Dear Friends!

The children, parents and staff of Dzherelo Centre in Lviv, Ukraine send you warm greetings and best wishes for a richly blessed Christmas season and a healthy New Year in 2023!

In these challenging times, may the Christ Child bring peace and love to our hearts and homes, bless us with renewed hope, and restore our faith 

in the victory of Light over Darkness!

Christ is Born!   Merry Christmas! 

We thank you for your friendship and generous support and prayers!

With best wishes and gratitude,

Zoreslava Liulchak

Director

Informationskampagne zum Energiesparen: "Energiesparen macht Schule"

 

Mit einem aufmunternd gestalteten Plakat - und ganz simplen Handlungsanweisungen - möchten wir unternehmensweit auf das schon immer, aber in diesen Zeiten besonderes wichtige Thema des Energiesparens aufmerksam machen.

 

Wir alle können einen Beitrag dazu leisten Wärmeenergie oder Strom in unserem Umfeld einzusparen. Deutlich steigenden Energiepreise, auch für unser Unternehmen, machen es unabdingbar - wo möglich und vertretbar - auf den Energieverbrauch zu achten.

 

Neben den aktiven Alltagshandlungen, die jeder von uns umsetzen kann, arbeiten wir aber auch an technischen Lösungen, um Energieeinsparpotentiale zu nutzen. Diverse Maßnahmen und weitergehende Einschränkungs-optionen werden dabei von uns geprüft und schrittweise eingeführt, sobald wir entweder die Möglichkeiten oder (was die Einschränkungen anbelangt) die Notwendigkeiten haben.

Corona Informationen

 

 

An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie den sonderpädagogischen Schulkindergärten bleibt die Testpflicht für nicht-quarantänebefreite MitarbeiterInnen und SchülerInnen zweimal schulwöchentlich bestehen.  

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Dokumentation durchgeführter Corona-Antigen-Testungen
F-AS-13-001b Dokumentation durchgeführte
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Konrad-Biesalski-Schule erhält Schulpreis 2022

 

Im Rahmen einer festlichen Veranstaltung wurde die KBS am Mittwoch, den 20. Juli 2022 mit dem ersten Platz beim Ostalb-Schulpreis 2022 ausgezeichnet. Mit dem Schulpreis werden jedes Jahr Schulen mit innovativen Schulkonzepten gewürdigt. 

 

In diesem Schuljahr fand die Ausschreibung des Schulpreises zum 17. Mal statt. Unter dem Themenschwerpunkt „Lebensraum Schule“ wurden die Schulen dazu aufgefordert, in einer kurzen Präsentation das Leben und Lernen an ihrer Schule darzustellen und zu veranschaulichen, wie unter anderem die Aspekte Förderung sozialer Kompetenzen oder auch Berufsorientierung und Unterstützung der Familien umgesetzt werden.

 

Die KBS konnte durch ihre vielfältigen Unterrichtskonzepte und dem besonders berufsorientierten Unterricht punkten und sich über den von der Kreissparkasse Ostalb überreichten Schulpreis freuen.

 

Elektrogeräteüber-prüfung in den Herbstferien

 

In den Herbstferien findet in allen Einrichtungsteilen der KBS eine wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel (DGUV V3) sowie Liegen, Pflegebetten (STK Typ B) statt.


Ausführende Prüfunternehmung 
Oks – Messtechnik, Immighäuser Str. 4 in 34516 Vöhl.

 

Was ist zu tun?

Bitte alle ortsveränderlichen Elektrogeräte (bis auf fest verbaute PC-Systeme) rechtzeitig vor dem Prüfungstermin auf einen Tisch im jeweiligen Raum bzw. Klassenzimmer zusammenstellen, damit eine zügige Überprüfung gewährleistet ist. Auch Privatgeräte, welche in der Einrichtung zum Einsatz kommen, müssen mitgeprüft werden!

 

Was sind ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel / Geräte (Beispiele)?

 

... alle Geräte mit Stecker!
(s. auch Info über die schul.cloud vom 17.10.2022) 

 


Grafik - Was tun bei positivem Schnelltest oder als Kontaktperson:

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Anmeldeformular amtliche Fortbildungen für LehrerInnen der AFS vorausgefüllt
AFS (externes Formular).pdf
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Anmeldeformular amtliche Fortbildungen für LehrerInnen der KBS vorausgefüllt
KBS (externes Formular).pdf
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To Go Becher "Freiwillige sind Mutmacher"

 

BUT FIRST COFFEE ...
... mit unseren nachhaltigen Mehrwegbechern aus Bio-Kunststoff vom Hersteller heybico steht dem starken Kaffee auf der Arbeit nichts mehr im Weg.

Die nachhaltigen Becher und Deckel bestehen aus nachwachsenden und natürlichen Ressourcen. Bei der Herstellung wird auf fossile Rohstoffe wie Erdöl, die für konventionelle Kunststoffe benutzt werden, verzichtet. Produziert wird direkt im Schwarzwald, der Becher ist kompostierbar und 100% vegan.

 

Weiter Produktinfos:

  • Schadstoffrei, ohne Melamin und BPA
  • Qualität Made in Germany: Alle Rohstoffe und Bestandteile des To-Go Bechers kommen aus Deutschland
  • Plastikfrei verpackt: Die Verpackungen bestehen aus recycelter Wellpappe
  • Becher, Deckel und der Aufdruck sind geeignet für die Spülmaschine

Das Produkt kann bei Auswahl der VERSANDART ABHOLUNG direkt in der Konrad-Biesalski-Schule im Raum C18b gegen Bezahlung abgeholt werden. Bei VERSANDART LIEFERUNG ist ein Preiszuschlag für die Versandkosten erforderlich. Der Gesamtpreis wird vor Versand bekannt gegeben und ist auf unser Konto zu überweisen: DE74 7659 1000 0000 7530 09, VR-Bank Dinkelsbühl-Feuchtwangen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck "To-Go Becher" sowie Ihren Namen an. 

 

Verkauf nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH. Bitte beachten Sie, dass während der Ferienzeit BaWü keine Lieferung erfolgen kann. Auch das Büro zur Abholung ist im Ferienmodus nur eingeschränkt besetzt. Wir bitten um Verständnis. 

10,50 €

  • 0,15 kg
  • freie Plätze
  • 1 - 3 Tage Lieferzeit

Crowdfunding für Tonis Ladencafé gestartet

 

Fan werden und spenden!

Im Sommer soll Tonis Ladencafé komplett umgestaltet werden. Student:innen der Fakultät Architektur und Gestaltung der Hochschule für Technik in Stuttgart erarbeiten gerade ein neues Inneneinrichtungs-konzept.

 

Mit dem Crowdfunding der VR Bank Ellwangen sammelt das Tonis Spenden, um den Umbau finanziell stemmen zu können.

Helfen sie mit!  

Booster-Check

Höhere Bußgelder und neue Straßenverkehrs-Regeln ab 09.11.2021

 

 

Das Bild zeigt das Motto für mehr Partnerschaft und Rücksichtnahme im Straßenverkehr in den 70ern.

 

Ein neuer Bußgeldkatalog tritt am 09. November 2021 in Kraft, mit oft drastisch erhöhten Bußgeldern und neuen Fahrverboten!

 

Hier gelangen Sie direkt zum aktuellen Bußgeld-Rechner des ADAC

 

In diesem Sinne - allzeit gute Fahrt !

Abfrageformular Impfstatus

Download
Abfrageformular zum Covid19-Impfstatus für Beschäftigte
Mit Hilfe dieses Formular geben Sie uns bitte Aktualisierungen über Ihren Covid-19 Impfstatus weiter.
Das Formular ist in der Personalabteilung der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH abzugeben.
F-AS-13_504 Abfrage Corona-Impfstatus_Be
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Impfkampagne der RSW-OWH gGmbH 

 

Die Impfung zählt zu den wichtigsten Bausteinen, um das Pandemiegeschehen besser kontrollieren zu können und mittelfristig zu beenden. Sehr viele Beschäftigte haben davon bereits Gebrauch gemacht.

 

Als Beschäftigte/r in unseren Einrichtungen können Sie Ihren individuellen Impftermin in einem für Sie günstig gelegenen Impfzentrum buchen oder von einem anderen öffentlichen Impfangebot Gebrauch machen. 

 

Infos zum Impfen - Zusammen gegen Corona

 

Unsere Impfkampagne soll auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen und über die Möglichkeit einer Corona-Schutzimpfung möglichst breit informieren. 

Angebote im Shop
Im MitarbeiterInnen-Shop
gibt es wieder einmal Neuigkeiten - reinklicken, stöbern und einkaufen!

 

Hier geht´s zum Online-Shop.

Neue Beihilfeformulare für BeamtInnen

 

Der neue Antragsvordruck LBV 301 berücksichtigt die Änderung des § 78 Landesbeamten­gesetzes hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen und Ehegatten, ...

Darüber hinaus entfällt zukünftig die Einzel­aufstellung der von den Beschäftigten geltend gemachten Aufwendungen im Antrag selbst. 

 

Der aktuelle Antragsvordruck muss unbedingt über folgenden Link erstellt und ausgedruckt werden. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass zur Bean­tragung von Beihilfe im Feld "Personalnummer" stets die Bearbeitungsnummer die mit der Ziffer "8" beginnt, zu verwenden ist.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur noch der neue Beihilfe­antragsvordruck LBV 301 (Stand 01/21) mit QR-Code gültig ist. Andere Vordrucke sind ungültig und werden vom LBV nicht mehr berücksichtigt. 

SBBZ und Schulkindergärten  bleiben auch nach dem Bundesnotbremsegesetz unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet

 

Geöffnet werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen­tren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen sowie die Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten.

 

Sie können den Regel­betrieb unter Pandemie-bedingungen unter Beachtung der Hygienevorgaben fort­führen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler eine Verpflichtung zur Teilnahme an Corona-Schnelltests zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. 

 

Geschlossen sind unsere Allgemeine Kindergärten an allen Standorten. Hier bieten wir eine Notbetreuung nach den Vorgaben der Kommunen an.

 

Für alle Beschäftigten stellen wir bei Bedarf ein Formular zur Verfügung, welches den Bedarf an Notbetreuung für die eigenen Kinder bestätigt. 

 

Download
Antrag Notbetreuung für Eltern mit Kindern in unseren Einrichtungen*
*Notbetreuung wird orientiert an den regulären Schul-/KiTaöffnungszeiten nur angeboten, wenn ein begründeter Bedarf besteht. Der Antrag auf Notbetreuung kann u.a. hier heruntergeladen werden.
025-F-K-13.22-25 Antrag Notbetreuung.pdf
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Neue Kommunikations-plattform am Start

 

Für alle Beschäftigten und zukünftig auch Eltern unserer Einrichtungen und Einrichtungsteile, haben wir in den vergangenen Wochen die schul.cloud Lösung an den Start gebracht.

Die Bereitstellung erfolgt in Kooperation mit der heinekingmedia GmbH.

 

Mit den verschiedenen Apps haben Sie Ihre schul.cloud® immer dabei – Am Schul-PC mit der Desktop-Anwendung, zuhause via Web und unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet.

 

Outdoor-Schmelzfeuer im Zinktopf

 

Die Idee, die hinter dieser Erfindung steckt: Das Schmelzfeuer kann hervorragend als Recyclinggerät für Kerzenreste benutzt werden. Die Kerzenreste werden einfach in kleinen Stücken in den Schmelztiegel nachgelegt. Dochte müssen nicht entfernt werden, sie sinken auf den Boden ab und können gelegentlich entfernt werden, z.B. mittels einer Pinzette.

 

Mit Stabfeuerzeug: 2 Euro Aufpreis. Bitte bei Bestellung im Informationsfeld angeben!

 

Durchmesser 18 cm.

15,00 €

  • freie Plätze

Digitaler Weihnachtsmarkt vom 3. - 16. Dezember 2020

Ho, Ho, Ho, es weihnachtet...

 

Herzlich Willkommen zum Digitalen Weihnachtsmarkt der Berufsschulstufe.

Vom 3.12. - 16.12. können Sie hier originelle, individuelle, hübsche, nützliche und außergewöhnliche Geschenke erwerben. Die Produkte werden ausschließlich ausgeliefert und müssen direkt vor Ort in bar bezahlt werden. An der Stammschule erfolgt die Auslieferung zeitnah direkt in die Klasse, die Auslieferungen an Außenstellen erfolgen gebündelt an einem Termin. Halten Sie auch hier das Geld in bar bereit.

 

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an MitarbeiterInnen der Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH.

 

Viel Spaß beim Einkaufen!

Outdoor-Schmelzfeuer im Porzellantopf

 

Die Idee, die hinter dieser Erfindung steckt: Das Schmelzfeuer kann hervorragend als Recyclinggerät für Kerzenreste benutzt werden. Die Kerzenreste werden einfach in kleinen Stücken in den Schmelztiegel nachgelegt. Dochte müssen nicht entfernt werden, sie sinken auf den Boden ab und können gelegentlich entfernt werden, z.B. mittels einer Pinzette.

 

Mit Stabfeuerzeug: 2 Euro Aufpreis. Bitte bei Bestellung im Informationsfeld angeben!

 

Durchmesser 18 cm.

15,00 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Dekostern

 

Dekostern aus Papier.

 

 

0,80 €

  • freie Plätze

Holzbaum groß

 

Dünner Holzbaum mit rundem Ständer aus Holz.

 

Höhe: 28 cm

 

4,00 €

  • freie Plätze

Holzbaum klein

 

Dicker Holzbaum mit rundem Ständer aus Holz.

 

Höhe: 22 cm

 

3,00 €

  • freie Plätze

Holzbaum dick

 

Dicker Holzbaum ohne Ständer.

Erhältlich in drei Größen:

 

  • klein: 22 cm
  • mittel: 26 cm
  • groß: 35 cm

 

3,00 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Holzbaum mit Rinde

 

Holzbaum mit Rinde und rundem Ständer aus Holz.

 

Höhe: 27 cm

 

4,00 €

  • freie Plätze

Outdoor-Schmelzfeuer im Tontopf

 

Von Hand gefertigt und wiederauffüllbar!!

Die Idee, die hinter dieser Erfindung steckt: Das Schmelzfeuer kann hervorragend als Recyclinggerät für Kerzenreste benutzt werden. Die Kerzenreste werden einfach in kleinen Stücken in den Schmelztiegel nachgelegt. Dochte müssen nicht entfernt werden, sie sinken auf den Boden ab und können gelegentlich entfernt werden, z.B. mittels einer Pinzette.

 

Das Schmelzfeuer wird mit einem Löffel geliefert. Der Docht sollte mit diesem Löffel immer wieder mit Wachs übergossen werden, auch zum Flamme ersticken ist dieser Löffel gedacht. Das Schmelzfeuer lässt sich am besten mit einem handelsüblichen Stabfeuerzeug anzünden. Streichhölzer sind eher ungeeignet.

 

Durchmesser 18 cm.

15,00 €

  • freie Plätze

Weihnachtskarten

 

Verschicken Sie Ihre Weihnachtsgrüße auf selbstgebastelten Karten. Erhältlich in verschiedenen Farben und mit unterschiedlichen weihnachtlichen Motiven. Lassen Sie sich überraschen.

 

1 Karte 1,50 Euro. Ab 3 Karten nur 1,00 Euro.

 

1,50 €

  • freie Plätze

++WIEDER DA++ Honig, 250 g

 

Die drei Bienenvölker der Berufsschulstufe haben wieder fleißig Honig produziert. Dieser wurde von den SchülerInnen mit Hilfe der Lehrkräfte geschleudert, gesiebt und gerührt.

Unser Honig ist ein gerührter Blütenhonig, der aus nahegelegenen Blüten rund um Wört gewonnen wird.

 

3,50 €

1,40 € / 100 g
  • freie Plätze

Dekohäuser natur

 

3er Gruppe Dekohäuser aus Holz, naturbelassen.

 

8,00 €

  • freie Plätze

Kerzenhalter Stern

 

Kerzenständer in Sternform aus Holz, in weiß bemalt. Wird mit Kerze geliefert.

 

1,00 €

  • freie Plätze

Holzspielzeug Steckigel

 

Tolles Holzspielzeug für Klein und Groß: Der Igel hat seine Stacheln verloren. Hilf ihm und stecke alle Stacheln zurück an ihren Platz.

Fördert Auge-Hand-Koordination, Feinmotorik, Pinzettengriff und Raum-Lage-Wahrnehmung.

Größe: 35 cm breit und 27 cm hoch

Erhältlich in zwei Varianten:

  • Igel 1 : 50 gleichgroße Stacheln. Die Stacheln lassen sich von beiden Seiten in das Loch stecken.
  • Igel 2 : 42 unterschiedlich große Stacheln. Durch unterschiedlich große Stacheln (10 mm, 12 mm) müssen zum Schluss alle Stacheln im richtigen Loch stecken, damit keiner übrig bleibt.

 

24,00 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Holzherz aus Baumscheiben

 

Wunderschönes Deko-Herz aus Baumscheiben. Erhältlich in zwei Größen:

  • Klein: ca. 50 cm Durchmesser
  • Groß: ca. 80 cm Durchmesser

 

15,00 €

  • freie Plätze

Schlüsselanhänger Elch

 

Der kleine Holz-Elch passt auf jeden Schlüssel auf.

Maße: 5 x 4,5 cm

 

1 Stück 2 Euro. Rabatt: 3 Stück 5 Euro.

 

2,00 €

  • freie Plätze

Windspiel zum Aufhängen

 

Das Windspiel wurde von Schülerinnen und Schülern mit umfassender Behinderung hergestellt.

Am Sägeautomat wurden die Holzleisten abgesägt und anschließend am Bohrautomat gebohrt. Die beiden Automaten werden mit Taster-Steuerung und Powerlink geschaltet.

 

22,00 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Anzündholz

 

Das Anzündholz besteht zu 100 % aus unbehandeltem Nadelholz und wurde überwiegend aus Holzrestbeständen hergestellt.

Dabei wird das Holz auf 25 cm mit der Bügelsäge oder an der Gehrungssäge abgelängt und anschließend zerkleinert. Am Bündler wird es gespannt und mit einer Drahtschlaufe gebunden.

 

1 Bündel 2,50 Euro. Rabatt: Kauf 5, Bezahl nur 4.

 

2,50 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Sparschwein mit Schloss

 

Ihr Vermögen wird beschützt von diesem kleinen Ferkel.

Dieses Sparschwein ist aus Ton geformt und glasiert. Außerdem ist es mit einem Schloss gesichert.

Derzeit erhältlich in folgenden Farben:

  • blau
  • rot
  • vogeleifarben

 

Höhe: 13 cm,

Gewicht: 500 g

 

5,50 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Schlüsselbrett

 

So verlieren Sie an keinem Tag mehr Ihre Schlüssel!

Das Schlüsselbrett besteht aus einem Holzbrett und Haken. Ein Schlüssel dekoriert das Brett. Er besteht aus Nägeln und einem einzigen Faden.

 

Maße: 20 x 24 cm

Gewicht: 500 g

 

8,00 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

Adventskalender

 

Im Dezember dreht sich der Holzstern jeden Tag auf eine neue Dachspitze bis zum 24.

Das Produkt wird im Rohzustand geliefert und kann nach Herzenslust selbst bemalt, verziert und gestaltet werden.

 

Fertigung erfolgt auf Bestellung.

 

12,50 €

  • nur noch wenige Plätze verfügbar

SBBZ, Internat und Schulkindergärten mit dem Fsp. körperliche und motorische Entwicklung bleiben als einziger Schultyp geöffnet

 

Geöffnet werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszen­tren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen sowie die Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten. Sie können den Regel­betrieb unter Pandemiebedingungen unter Beachtung der Hygienevorgaben fort­führen.

Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. 

  • Konrad-Biesalski-Schule mit allen Außenklassen- geöffnet
  • Internat der Konrad-Biesalski-Schulegeöffnet
  • Schulkindergärten "Stromboli", "Rosengarten", "Villa Kunterbunt" mit Außenstellengeöffnet
  • Andreas-Fröhlich-Schule mit Außenklassengeöffnet
  • Schulkindergarten "Villa Fröhlich" mit Außenstellengeöffnet
  • Allgemeine Kindergärten an allen Standortengeöffnet

Für alle Beschäftigten stellen wir bei Bedarf ein Formular zur Verfügung, welches die Erfordernis für eine Notbetreuung der eigenen Kinder bestätigt.

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Antrag Notbetreuung für Eltern mit Kindern in unseren Einrichtungen*
*Notbetreuung wird orientiert an den regulären Schul-/KiTaöffnungszeiten nur angeboten, wenn ein begründeter Bedarf besteht. Der Antrag auf Notbetreuung kann u.a. hier heruntergeladen werden.
025-F-K-13.22-25 Antrag Notbetreuung.pdf
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Download
Anlage zum Antrag - Kritische Infrastruktur Liste BW
Kritische Infrastruktur - Liste BW.pdf
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Notbetreuung

 

Die erweiterte Notbetreuung ist vom 27. April 2020 an eingerichtet für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie für Schülerinnen und Schüler

  • der Klassenstufen 1 bis 4 an Grundschulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie
  • der Klassenstufen 5 bis 7 an weiterführenden Schulen und den entsprechen den Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
  • an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (Tagesschule, Internat und Schulkindergarten) bei komplexen, besonders herausfordernden Behinderungen und/oder besonderen gesundheitlichen Risiken oder Hygieneanforderungen

Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

 

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind (Schul-Kindergarten oder Schule) aus begründetem Anlass benötigen dann nehmen Sie mit Ihrer jeweiligen Einrichtung den Kontakt auf.

Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Notbetreuungsplätze aufgrund notwendiger Schutzmaßnahmen je Standort und der Wiederaufnahme des Schul- / Kindergartenbetrieb ab 15.06. begrenzt ist und ggf. ein vorgegebenes Auswahlverfahren greift.

 

Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder,

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Wir prüfen jeden Einzelfall und versuchen mit allen Beteiligten eine tragbare Lösung zu finden. Wir bitten Sie das Formular "Antrag auf Notbetreuung" für die Anmeldung zur Notbetreuung zu verwenden.

Konzept für den Schul- / Kindergartenbetrieb ab 15. Juni ff.

Das Konzept zur Aufnahme von Präsenzunterricht nach den Pfingstferien basiert auf den Vorgaben des Kultusministerium und den definierten Rahmenbedingungen für die SchülerInnenbeförderung.

  • Danach planen wir ein „im Wochenrhythmus alternierendes/wechselndes System“ – d.h. Präsenzunterricht und Fernunterricht (home-schooling) im Wechsel.
  • Die Schulbusse dürfen max. vier SchülerInnen befördern 
  • Die Höchstgruppenstärke in den Kitas ist auf 50% beschränkt, auch im Schulbereich gelten Belegungsgrenzen, die von uns eingehalten werden müssen, um den Hygienevorgaben und Abstandsgeboten (Zonencluster, Pausenbereiche, ...) entsprechen zu können.

Konkret:
Abhängig von den Bustouren wird die Belegung unserer Einrichtungen (Stammschule, Außenklassen und Kita) erfolgen. Demnach wird es an den meisten Standorten zwei Gruppen geben, welche bis zu den Sommerferien jeweils abwechselnd noch 3 Wochen am Schul-/Kindergartenbetrieb teilnehmen können. (Abweichungen an Außenstandorten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind möglich! Entsprechende Informationen erhalten Sie von den Leitungen vor Ort!)


Die Bustouren werden von den Fahrdiensten eigenständig zusammengestellt. Dort erhalten Sie auch ab Montag 25.05.2020 die konkreten Informationen für Ihr Kind. Bitte richten Sie Ihre häusliche Betreuung an diesem Rhythmus entsprechend aus.

 

Bisherige Klassenstrukturen oder Kindergartengruppen bestehen nicht in gewohnter Weise fort. Es werden neue Gruppen gebildet, welche einem festen Team zugeordnet werden. Alle Lehrkräfte und Betreuenden Kräfte werden von uns wieder aktiviert. Dennoch wird der Unterricht, der Kita-Betrieb von Einschränkungen und diversen Sonderbedingungen geprägt sein.

 

Für die KITA Kinder aus den Regelgruppen (Kinder ohne Behinderung) gilt, dass diese auch in das wechselnde System mit eingebunden werden. Hierzu erhalten Sie die Informationen direkt von Ihrer Kindergartenleitung.

 

Um die Systeme nicht zu überlasten (50% Belegungsgrenze!!), werden wir die Notbetreuung auf ein Mindestmaß reduzieren müssen. Das werden wir im Bedarf mit Ihnen verabreden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Weiterhin gilt: Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule-/Kita, wenn sie Krankheitssymptome bemerken. Anderenfalls müssen Sie Ihr Kind umgehend in der Schule-/Kita abholen.

 

Außerdem ist die Schulpflicht insoweit noch ausgesetzt, als dass Sie Ihr Kind nicht am Präsenzangebot teilnehmen lassen müssen, wenn Sie gesundheitliche Risiken sehen bzw. Corona-bedingte Risikofaktoren zu berücksichtigen sind. Wenn Sie auf Grund einer Vorerkrankung/Immun-Sublimierung Ihres Kindes keinen Schul- bzw. Kitabesuch wünschen/medizinisch ausschließen, teilen Sie uns dies bitte  per E-mail an thomas.buchholz@reha-suedwest.de mit.

 

Auch wenn dieser Schule-/Kitabetrieb noch nicht perfekt sein wird, und Anfangs sicher auch mit Fragen und Problemen einhergehen kann, so freuen wir uns, dass alle Kinder auf diese Weise wieder die Möglichkeit haben unsere Einrichtungen zu besuchen. Wir alle arbeiten intensiv daran, dass dieser Schritt gelingt und von allen Beteiligten auch als positiv wahrgenommen werden kann.

Weitere Informationen zum Schul- / Kindergartenbetrieb

  1. An der Konrad-Biesalski-Schule und Andreas-Fröhlich-Schule mit allen Außenstellen, sowie an allen inklusiven Kindertagesstätten, als auch im Schulinternat befindet wir uns bis zu den Pfingstferien in der Phase der erweiterten Notbetreuung sowie der schrittweisen Schulöffnung für den Präsenzunterricht (dieser zunächst für Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, für die Abschlussschüler der Berufsschulstufe und ab 18. Mai für die Klassen 4 der Grundstufe). 
  2. Die Kurzzeitaufnahme wird Ihre Leistungen ab/in den Pfingstferien wieder anbieten mit maximal 50% der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, so dass wir auch im Alltag und bei der Zimmerbelegung die Abstands- und Hygieneregeln bestmöglich einhalten können. Die Kurzzeitfamilien erhalten direkte Informationen.
  3. Alle Frühförderangebote, die Psychomotorikgruppen und der Sonderpädagogische Dienst bleiben bis auf Weiteres eingestellt bzw. finden nur sehr eingeschränkt statt.
  4. Alle bis zum Ende des Schuljahres geplanten Veranstaltungen (Sommerfeste, Jumbo-Fahrt, ...) fallen aus, bzw. werden wenn möglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die gil auch für alle Schullandheimaufenthalte.
  5. Die Fortbildungsangebote werden ebenfalls mindestens bis nach den Pfingstferien ausgesetzt.
  6. Das Schwimmbad an der Konrad-Biesalski-Schule bleibt für externe Gäste geschlossen.
  7. Für die Ganzjahresinternatsgruppen besteht ein "gelockertes" Besuchsverbot für Gäste. 
  8. Die Regionalverwaltung in Wört arbeitet derzeit in einem Schichtsystem von Mo-Fr (jeweils 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) und die Zentrale ist in der Kernzeit erreichbar (Mo - Do von 8 Uhr bis 16 Uhr; Fr. bis 13:30 Uhr unter 07964 9004 0).
    Dies gilt im Prinzip auch für die Bereiche Haustechnik, Reinigung und Küche.

 

 

E) Allgemeine Informationen; aktuell mit Fokus für Beschäftigte (Stand: 16.03.2020):

  • Für Beschäftigte, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig.
     
  • Beschäftigte, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.

  • Beschäftigte, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können grundsätzlich weiter am derzeit eingeschränkten Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
     
  • Beschäftigte, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
     
  • Beschäftigte, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

  Betroffene Beschäftigte nehmen zuerst telefonischen Kontakt zur Einrichtung auf!

 

Betriebsversammlung Konrad-Biesalski-Schule
am 05. November 2019, 14:00 Uhr

Download
Einladung zur Betriebsversammlung; KBS
Einladung BV 05112019.pdf
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Duftlampe

 

Die Duftlampe verbreitet nicht nur ein warmes Licht, sondern auch einen angenehmen, beruhigenden Duft ... in diesen schweren Zeiten.

Derzeit erhältlich in folgenden Farben:

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Maße: 13 cm hoch, 7,5 cm Durchmesser

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Der Bierkrug ist aus Ton gefertigt und glasiert. Er ist für die Spülmaschine geeignet.

Derzeit erhältlich in folgenden Farben:

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Maße: 13 cm hoch, 8 cm Durchmesser

 

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Im Dezember dreht sich der Holzstern jeden Tag auf eine neue Dachspitze bis zum 24.

Das Produkt wird im Rohzustand geliefert und kann nach Herzenslust selbst bemalt, verziert und gestaltet werden.

 

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